EORI-Nummer ist seit 14.4.2010 für Deutschland Pflicht
Wir erinnern alle Kunden daran, dass der deutsche Zoll seit dem 14.4.2010 keine Abfertigung an der Grenze mehr vornimmt, wenn der Empfänger keine EORI-Zollnummer hat oder die Kopie seines Antrags vorweisen kann. Dies gilt nur für Unternehmen, nicht für Privatpersonen. Wir empfehlen unseren Kunden und Partnern dringend bei jeder Sendung die EORI-Nummer entweder auf der Rechnung aufzuführen oder eine Kopie des Antrags beizulegen. Nur so kann weiterhin ein reibungsloser Transport über die Grenzen garantiert werden.
Das Formular mit der Nummer 0870 sowie die Ausfüllhilfe können über den Link http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/index.php herunterladen.
Bedenken Sie, dass dieses Verfahren für alle Unternehmen in der EU in absehbarer Zeit übernommen wird. Sollten Sie also auch in andere EU- Länder liefern, beantragen Sie rechtzeitig die EORI-Nummer. Die jeweils zuständigen Behörden können Sie unter folgendem Link aufrufen: ((http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/security_amendment/eori_national_implementation_en.pdf.
Bei Fragen: +4161 827 9393))
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Die Berechnung des Treibstoffzuschlages basiert auf dem Index der ASTAG. Die Höhe des Dieselpreises ergibt sich aus dem Mittelwert des letzten Monats, gültig für den folgenden Monat.
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